Baustopp wegen Bauantrag und Abstandsflaechen


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Abgeschickt von Dirk am 05 September, 2005 um 22:49:41

Hallo,

ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen, denn ich bin langsam mit meinem Latein am Ende und rechne mit einem kpl. Stopp bevor es losgegangen ist und sitze nun auf den Kosten wie es aussieht!

Zur Vorgeschichte:
Ich habe im April’05 eine DHH (BJ. 1930, Anbau 1981, 1 Geschoss) erworben mit dem Ziel, dies zu renovieren, tw. sanieren und zu einem 2. Fam. Haus auszubauen (Aufstockung des bestehenden Flachdaches Anbau) und dann zu vermieten. Gemäß Lageplan handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Ein wesentlicher Faktor für diese Entscheidung war, dass nach 20 Jahren der Flachdachbereich undicht geworden war und nun das Wasser bereits tw. in das Mauerwerk des „Altbaus“ eindringt, so dass sich bereits Schimmel breit gemacht hat, was d. d. Baumassnahme hinfällig werden würde (gem. Architekt).

06.2004 -1. Gespräch beim zust. Bauamt zur Grundsätzlichen Klärung des
Vorhabens. Kein Problem hiess es vom Bauamt.

08. 2004 -Beauftragung Architekt. Vorgespräch Architekt mit d. Bauamt –Bauvorhaben kein Problem lt.
Bauamt.

04.2005 -Bauvoranfrage, da zus. Wohnraum im Gewerbegebiet entstehen soll.
Abstandsflächenberechung mit Faktor 0,5xH gem. Gewerbegebiet. Alle betroffenen Nachbarn
(3) haben die kpl. Entwürfe als auch die Abstandsflächenberechnung f. d. Baulasten
unterschrieben.

05.2005 Entsprechung der Bauvoranfrage mit dem Hinweis, dass eine baurechtliche Prüfung erst mit dem Bauantrag erfolgt. Es sind 2 Stellplätze sowie ein Schallschutzgutachten mit dem Bauantrag einzureichen. Soweit OK.

06.2005 - Bauantrag auf Basis Voranfrage eingereicht. In dem Zwischenbescheid hiess es dann Plötzlich,
dass die Abstandsflächenberechnung nicht nach Mischgebiet ermittelt wurde und zu
korrigieren sei. Binnen der letzten Jahre hätte sich viel reines Wohnen angesiedelt, so dass man
hier nunmehr von einem Mischgebiet ausgehen müsse.

Bis heute - Das Haus steht zwischenzeitlich leer – aufgrund der geplanten Baumassnahme. Es folgten
mehrere Gespräche mit dem Bau- und Planungsamt um noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Das Bau- bzw. Planungsamt verharrt auf dem Faktor
0,8xH für Mischgebiete um hier rechtlich sicher zu sein. Die betroffenen Mieter stimmten den
neuen Abstandsflächen nicht zu, es fanden u. a. Treffen im Beisein meines Architekten statt.
Nun hat der Architekt die Entwürfe derart abgeändert, dass das Vorhaben mit den
Abstandsflächen, wie mit d. Voranfrage eingereicht (Gewerbegebiet), auch
auf der Basis Mischgebiet 0,8xH eingehalten bzw. unterschritten werden würden.
Just gestern rief mich nun einer der betroffenen Nachbarn an und sagte mir, Sie hätte sich
schlau gemacht, Ihr war nicht klar, dass hier Baulasten anfallen würden, Sie wolle Ihre
Zustimmung nun nicht mehr aufrecht erhalten. Dies bricht mir nun in sofern das „Genick“ als
dass nun das aussenliegend geplante Treppenhaus somit nicht mehr umsetzbar und die
Erschliessung als 2 Familienhaus nicht mehr umsetzbar ist. Sprich das gesamte Vorhaben ist dadurch in Frage gestellt und ich befürchte dass Schlimmste. Aufgrund des recht eng besiedelten Gebietes würde ich bei nahezu sämtlich realistischen Entwürfen mit dem Thema
Abstandsfllächen auf Baulasten konfrontiert werden.

Meine Fragen nun:
1) Kann besagte Nachbarin einfach so einen Rückzieher machen ohne für Ihre Zusagen (Voranfrage) einstehen zu müssen, auch finanziell (Entschädigung)?
2) Hätte das Bauamt uns nicht viel früher auf die „Wandlung“ zu Mischgebiet hinweisen müssen (Bebauungsplan existiert lt. Bauamt nicht mehr, es handelt sich um ein Gebiet n. §34 BVO) ? Auch den betroffenen Nachbarn war dies neu!
3) Hätte der Architekt nicht viel früher erkennen müssen, was da an Anforderungen auf uns zu kommt und zu welchen Schwierigkeiten dies führt ? Ich hatte den Eindruck, dass er sich wirklich bemüht, aber ob alles mit einem erfahreneren Hasen passiert auch wäre ? In wie weit kann ich den Architekten hier für die zu erwartenden Kosten (VVE Hypotheken etc.) zur Rechenschaft ziehen (Reg. Architektenvertrag liegt vor).
4) Sehen Sie hier eine Möglichkeit das Vorhaben noch gütlich durchzubringen ? Würde z. B. nicht eine Vereinigungsbaulast mit besagter Nachbarin weiterhelfen ?




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