Re: Innen- oder Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 September, 2005 um 11:05:52

Antwort auf: Re: Innen- oder Außenbereich von P.Trisha am 06 September, 2005 um 09:10:50:

Allgemein gilt: Was keinen B-Plan hat und nicht Innenbereich ist, ist Außenbereich. Wenn der nichtige B-Plan also keine Rechtsgültigkeit erreicht hat, liegt damit kein §30 vor, dann folgt die Prüfung nach §34 bzw. §35. Wenig Häuser drumherum, keine unmittelbarer Anschluß wird als §35 einzustufen sein.

: Nee, nee soweit kommt es schon nicht, dass ich zum Anwalt gehen muss.
: Hätte nicht gedacht, dass so eine dusselige Einordnung soviele Probleme bereitet.
: Ich brauch die doch nur für meine Hausarbeit, weil ich an der Stelle einfach nicht weiter komme.
: Der Sachverhalt gibt einfach nicht mehr her, als ich hier geschrieben habe.




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