Re: Bauvertrag -> Wohnfläche -> Terrasse


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Abgeschickt von Foni am 06 September, 2005 um 12:26:26:

Antwort auf: Re: Bauvertrag -> Wohnfläche -> Terrasse von Frank B. am 06 September, 2005 um 11:06:02:

Hallo,

wahrscheinlich bin ich schwer von Begriff, aber diese 9 qm Terrasse bringen Sie doch in Eigenleistung, da sie zu den Aussenanlagen gehört (die Ihr Unternehmer nicht erbringt)?! Nehmen wir mal an ich unterschreibe einen Vertrag für ein Haus mit 140,00 qm , davon sind 60,00 qm im Dachgeschoß. Dann sage ich, ich will keinen Dachgeschoßausbau und erstelle dies in Eigenleistung, dann ist das doch das gleiche. Ich bezahlte diese Leistung doch auch nicht.

Sie haben die Aussenanlagen nicht im Vertrag mit Ihrem Unternehmer als Leistung vereinbart. Würden sie dieses Gewerk von Ihm erstellen lassen, dann hätte Ihr Haus doch auch die gewünschten qm. Sorry, Herrn B. ich habe nun schon einiges an Bauproblemen gewälzt, aber ich glaube, dass Sie im Unrecht sind, sollten Sie doch einen Anwalt aufsuchen, würde mich wirklich mal interessieren, was der Ihnen rät.

Die einzelnen Räume Ihres Hauses haben sich nicht verändert, die Differenz ergibt sich nur aus der Terrasse, die Sie nicht durch den Unternehmer erstellen lassen wollen. Wäre es nun so, dass das Haus das sie gekauft haben nicht die verkauften qm erreicht, weil die Räume die erstellt worden sind, kleiner sind, dann könnte ich Sie verstehen. Das wäre nicht ok. Aber wenn Sie eine Leistung rausnehmen, dann ist das doch rechtens.




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