zu konkreter Bebauungsplan (2)


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Abgeschickt von MiA am 06 September, 2005 um 13:34:13:

Hat jemand einen Tipp, wie man mit folgendem Fall umgehen kann:
Der Bebauungsplan schreibt vor, das auf einem Grundstück ein Restaurant mit mindst. 60 Plätzen zu errichten ist.
Die Grundstücksbesitzer möchten zwar das Grundstück bebauen, aber nicht mit einem Restaurant in dieser Größenordnung sondern eher mit etwas kleinerem (z.B. ein Café mit 30 Plätzen).
Wie kann in diesem Fall die Unwirksamkeit des Bebauungsplans begründet werden.




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