Re: Bauvertrag -> Wohnfläche -> Terrasse


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Abgeschickt von Frank B. am 06 September, 2005 um 22:10:03

Antwort auf: Re: Bauvertrag -> Wohnfläche -> Terrasse von Foni am 06 September, 2005 um 17:52:05:

Hallo,
ich habe weder die Terrase noch die Aussenanlage aus dem Vertrag genommen.

Der Bauträger hat ein Haus mit 138qm beworben, d.h. schriftlich eine Anzeige mit den Angabe von über 700kubikmeter Raumvolumen und 138qm Wohnfläche in der Zeitung getätigt.

Das heißt doch nichts anderes das er uns ein Haus mit 138qm zu einem Preis X baut.

Ansonsten köönte er ja auch schreiben das er ein Haus mit 250qm anbietet. Dann aber eine Terrasse mit 200qm einrechnet die aber nicht dabei ist und man ein Haus mit 50qm erhält, das aber zu einem Preis von 250qm.

Mein Anwalt und auch ein noch hinzugezogener Architekt ist der Meinung das die Berechnung die tatsächliche Wohnraumfläche widerspiegeln muss, da der Bauträger nicht für ein Haus werben kann bei dem er nicht die Kenntniss über die Eigenleistunge n des zukünftigen Bauherren hat.

Ich bin mittlerweile auch der Auffassung das hier bewußt Betrug durch unseren Bauträger ausgeübt wird und das dieser seine Kasse auf unsere Kosten etwas aufbessern muss.

Man kann doch auch nicht in einer Anzeige ein Auto als Kobi bewerben und dann dem Kunden eine Limusine ausliefern.

Würde sagen hier müßte doch der Verbraucherschutz auch greifen, denn es wird doch ganz offensichtlich der Kunde betrogen.

Wäre es eventuell sinnvoll Strafanzeige gegen den Bauträger wegen Betrugs zu stellen?



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