Stelzenhaus 4 Meter hoch an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Ladleif am 07 September, 2005 um 10:06:51

Darf Darf jemand an der Grundstücksgrenze, zwischen zwei Einfamilienhäusern, in NRW ein 4 bis 4,5 Meter hohes Spielhaus auf Stelzen errichten? Die Grundstücke liegen in einem Neubaugebiet mit durchschnittlichen Grundstücksgrößen von 420 m2. Das Stelzen-Haus mit Aussichtsplattform steht in einem Abstand zur Grenze von ca. 2 Meter.

Diese(s) Haus/Aussichtsplattform überragt jegliche Bepflanzung und steht ca. 10 Meter von der Terrasse des Nachbarn entfernt. Aufgrund der massiven Bauweise wir dieses Haus auch von Erwachsenen benutzt, die die Bauhöhe aufgrund der Körpergröße deutlich überragen. Außerdem steht dieses Stelzen-Haus an der West Seite des Nachbar-Grundstücks, so das es einen langen Schatten auf die Terrasse wirft. Es ist auch durch eine hohe Bepflanzung und auch in einem langen Zeitraum nicht möglich, dass der Nachbar sich unbeobachtet in seinem Garten aufhalten kann. Einmal abgesehen von der Lärmbelästigung, da dieses Stelzenhaus, von ca. 10 Kindern aus der Nachbarschaft mit benutzt wird, da es sich sozusagen um ein Gemeinschaftprojekt eines bestimmten Personenkreises handelt.



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