Re: Antrag auf Stillegung der Bauarbeiten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 September, 2005 um 22:43:27

Antwort auf: Antrag auf Stillegung der Bauarbeiten von Markus am 07 September, 2005 um 19:59:28:

Es sollte zunächst festgestellt werden, ob die Einwände überhaupt Aussicht auf Erfolg haben. Das kann eigentlich nur mit Hilfe eines Anwaltes geschehen, der sich im Verwaltungs- und Baurecht auskennt.

Mir scheint, dass in erster Linie die Größe des Gebäudes Ausschlag für die Beschwerde gegeben hat. Gleichzeitig befindet sich das Grundstück an der Grenze zwischen zwei Nutzungsarten. An einer solchen Stelle ist durch den B-Plan bereits erkennbar, ob und wie groß auf dem Nachbargrundstück gebaut werden darf. Ein Einspruch gegen ein Gebäude, dass diese Festsetzungen erfüllt ist meist nicht viel versprechend, vorausgesetzt der B-Plan ist ordnungsgemäß und formal richtig aufgestellt worden.

: In der Nähe meines Grundstücks, das in einem Wohngebiet liegt, wird ein großes Gebäude gebaut. Ich habe davon durch einen BEscheid vor einem Monat erfahren, mich daraufhin telefonisch mit dem Bauinspektor in KOntakt gesetzt, meine Einwände vorgetragen und anschließend bin ich in den Urlaub gefahren. Als ich zurückkam, stellte ich fest, dass Bauarbeiten bereits aufgenommen wurden, ich lief zum Bauamt und erhob Widerspruch. Draufhin wurde mir gesagt, dass der Widerspruch leider zu spät eingelegt wurde, so dass ich nicht machen kann. Nun frage ich mich, wie ich denn erreichen kann, dass Bauarbeiten auf dem benachbarten Grundstück, das übrigens in einem Mischgebiet liegt, eingestellt werden?




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