Einigung und Abwägung


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Abgeschickt von Andreas Schmidt am 03 April, 2005 um 21:06:12:

Liebes Forum,

welche Auswirkungen hat eine außergerichtliche schriftliche Einigung auf den späteren Beschluss eines Bebauungsplanes, wenn die Einigung im nach der Rücknahme einer Normenkontrollklage gegen eine Veränderungssperre erfolgte?
Die besagte Einigung hat Vereinbarungen zum Inhalt, die sich auf den späteren B- Plan beziehen und einschränkender Natur gegenüber dem Bauherrn sind.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Einigung einen Vergleichsvertrag bzw. einen öffentlich- rechtlichen Vertrag darstellen könnte?

KERNFRAGE: Welche Rolle spielt dieser Vertrag im Rahmen der Einstellung von Belangen in die Abwägung, wenn es im Rahmen der ersten Auslegung des B- Plans zu einem Gespräch und einer damit verbundenen Einigung kommt?
Herzlichen Dank im Voraus!

Mit besten Grüßen

Schmidt





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