Re: Sichtschutzzaun


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Abgeschickt von Foni am 08 September, 2005 um 13:40:11:

Antwort auf: Sichtschutzzaun von Katharina am 07 September, 2005 um 16:31:04:

Hallo Katharina,

das läßt sich nicht so genau beantworten, denn dies ist einerseits im Landesbaurecht verankert, kann aber auch in Bestimmungen der Gemeinde festgelegt sein. Wenn es z. B. für Ihr Grundstück ein B-Plan gibt, dann schauen Sie dort mal rein.
Die Gemeinden können für die Einfriedungen Vorgaben machen. Wenn Sie keine Unterlagen haben, fragen Sie einfach bei der Gemeindeverwaltung nach oder schauen Sie im Internet ob Ihre Gemeinde eine Präsenz hat und ggf. die einzelnen Satzungen sogar dort veröffentlicht. Wenn es eine Vorschrift gibt (die Sie dann ohne weitere Genehmigung erfüllen müssen) , diese Ihnen aber nicht genügt um einen ausreichenden Sichtschutz zu bekommen, dann müssen Sie sich nach dem Baurecht Ihres Bundeslandes richten. Dort ist verankert, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind. Wenn Ihnen das auch nicht reicht benötigen Sie eine Genehmigung und eine Zustimmung des Nachbarn. Bitten Sie doch den zuständigen Sachbearbeiter sich von dem Zustand vor Ort ein Bild zu machen. Vieleicht hat er dann ein Einsehen? Oder was halten Sie von einer Hecke, die Sie entsprechend dem gesonderten Nachbarschaftsrecht ausreichend von der Grenze ansetzen und die schnell groß wird. In wenigen Jahren können Sie schon eine stattliche Hecke als Sichtschutz bekommen.

Übrigens, In der LBO von SH ist z.B. verankert, dass Einfriedungen bis 1,50 m Höhe genehmigungsfrei sind.



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