Re: Vergütung bei Pauschalpreisvertrag für geänd. Leistung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 September, 2005 um 11:32:24

Antwort auf: Re: Vergütung bei Pauschalpreisvertrag für geänd. Leistung von Silke am 09 September, 2005 um 10:27:35:

Die Literatur beschäftigt sich hauptsächlich mit Mehrmengen und -preisen, vermutlich da sich häufiger vorkommen. Für Mindermengen gilt aber das gleiche. Nicht ausgeführte Positionen, reduzierte Mengen (10%-Klausel, mit Berücksichtigung evtl. erforderlicher Erhöhung des kalkulierten EP wg. kleinerer Menge) mindern die ausgeführte Leistung und den Gesamtpreis. Ich hatte einmal den Fall, dass ein Unternehmer bei Mehrkosten W+G und AGK aufgeschlagen hat, bei Minderungen aber nur den EP berücksichtigen wollte. Im Rahmen des Vergleiches hat er sich dann mit der gleichmäßigen Berücksichtigung von W+G und AGK bei Mehr- und Mindermengen/-leistungen einverstanden erklärt.

: Zu Kapelmann/Schiffers: liegt mir vor, daraus kann ich für meinen speziellen Fall (PP-Vertrag, geänderte Leistung mit sich daraus ergebender MINDERmenge) keine Rückschlüsse für o.ä. Problem ziehen.
: Die anderen Bücher werde ich versuchen mir zu besorgen. Vielleicht steht da mehr drin. Danke!



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