Re: Vergütung bei Pauschalpreisvertrag für geänd. Leistung


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Abgeschickt von Silke am 09 September, 2005 um 15:42:13

Antwort auf: Re: Vergütung bei Pauschalpreisvertrag für geänd. Leistung von Dirk Baumeister am 09 September, 2005 um 11:32:24:

Eine einigermaßen präzise Aussage zu dem Thema habe ich in Hoffmann "Zahlentafeln für den Baubetrieb", 6. Aufl. (2002) S. 766 gefunden:

"Anspruch:Vergütungsänderung. Auf der Basis des Vertragspreises sind neue (E)P unter Berücksichtigung der Mehr oder Minderkosten zu bilden. Geänderte GK sind einzurechnen, AGK und W+G werden mit dem kalkulierten Zuschlag berücksichtigt."

Wenn leider auch kein Urteil vom BGH oder eines OLG...


: Die Literatur beschäftigt sich hauptsächlich mit Mehrmengen und -preisen, vermutlich da sich häufiger vorkommen. Für Mindermengen gilt aber das gleiche. Nicht ausgeführte Positionen, reduzierte Mengen (10%-Klausel, mit Berücksichtigung evtl. erforderlicher Erhöhung des kalkulierten EP wg. kleinerer Menge) mindern die ausgeführte Leistung und den Gesamtpreis. Ich hatte einmal den Fall, dass ein Unternehmer bei Mehrkosten W+G und AGK aufgeschlagen hat, bei Minderungen aber nur den EP berücksichtigen wollte. Im Rahmen des Vergleiches hat er sich dann mit der gleichmäßigen Berücksichtigung von W+G und AGK bei Mehr- und Mindermengen/-leistungen einverstanden erklärt.

: : Zu Kapelmann/Schiffers: liegt mir vor, daraus kann ich für meinen speziellen Fall (PP-Vertrag, geänderte Leistung mit sich daraus ergebender MINDERmenge) keine Rückschlüsse für o.ä. Problem ziehen.
: : Die anderen Bücher werde ich versuchen mir zu besorgen. Vielleicht steht da mehr drin. Danke!





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