Re: Bebauung im Außenbereich


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Abgeschickt von Rudi am 10 September, 2005 um 23:04:30

Antwort auf: Bebauung im Außenbereich von KJ am 08 September, 2005 um 14:35:56:

Meines Wissens werden solche Fälle sehr unterschiedlich gehandhabt. In einem Landkreis gibt es keine Probleme, in anderen Landkreisen wird hart durchgegriffen und haufenweise Abrißverfügungen versandt. Maßgebend ist die jeweilige Einstellung der zuständigen Dezernenten.
In §86 NBauO ist die Befreiung von den Vorschriften der NBauO geregelt. Zweckmäßigerweise ist das Gespräch mit der Baubehörde der Gemeinde!! zu suchen, um herauszufinden, wie der Landkreis in derartigen Fällen reagiert.




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