Re: Abriß ohne Genehmigung vom Bauamt


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Abgeschickt von Karina am 12 September, 2005 um 08:44:43

Antwort auf: Re: Abriß ohne Genehmigung vom Bauamt von Rudi am 10 September, 2005 um 22:52:51:

In den Landesbauordnungen ist es so geregelt, daß der Abriß von Gebäuden mit einem umbauten Raum bis zu 300 m³ genehmigungsfrei - jedoch bei der Gemeinde oder Stadt anzeigepflichtig ist.


Das heißt, man benötigt keine Abrißgenehmigung vom Bauordnungsamt, sondern man reicht ein formloses Schreiben mit einer bemassten Skizze des abzureissenden Gebäudes bei der Bauverwaltung der Kommune ein und bekommt eine schriftliche Zustimmungserklärung von der Gemeinde oder Stadt.

Aber immer unter der Voraussetzung, daß der Abriß weniger als 300 m³ umbauter Raum beträgt.......





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