Re: Bebauung im Außenbereich


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Abgeschickt von KJ am 12 September, 2005 um 08:56:24

Antwort auf: Re: Bebauung im Außenbereich von Rudi am 10 September, 2005 um 23:04:30:

: Meines Wissens werden solche Fälle sehr unterschiedlich gehandhabt. In einem Landkreis gibt es keine Probleme, in anderen Landkreisen wird hart durchgegriffen und haufenweise Abrißverfügungen versandt. Maßgebend ist die jeweilige Einstellung der zuständigen Dezernenten.
: In §86 NBauO ist die Befreiung von den Vorschriften der NBauO geregelt. Zweckmäßigerweise ist das Gespräch mit der Baubehörde der Gemeinde!! zu suchen, um herauszufinden, wie der Landkreis in derartigen Fällen reagiert.


Danke für die Antwort, auf ins Bauamt.
Schade hatte gehoft das da was sicheres gibt.




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