Re: Unerlaubte Hütte errichtet


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 September, 2005 um 21:40:45

Antwort auf: Unerlaubte Hütte errichtet von Heike am 12 September, 2005 um 18:34:12:

Die "Planungshoheit" liegt allgemein bei der Gemeinde. Das bedeutet, dass es keinen Anspruch im Interresse einzelner Bürger gibt, Baurecht zu schaffen.
Bestandsschutz gibt es nur für Gebäude, die rechtmäßig erstellt wurden oder von der Gemeinde geduldet werden. Beides ist vorliegend offensichtlich nicht der Fall, sodaß davon auszugehen ist, dass allen "Schwarzbauherrn" eine Abrissverfügung zugestellt werden wird.

Unbenommen bleibt natürlich der Versuch, Baurecht für die Hütten zu erreichen. Verfahrensdauer i. d. R. mindestens ein Jahr. Bis zum Abschluß einen solchen Verfahrens wären die Hütten dennoch unrechtmäßig errichtet.

: Hallo,

: wir haben im hinteren Bereich unseres Grundstücks eine Hütte errichtet.... Leider haben wir zu spät festgestellt, dass diese Hütte dort nicht stehen darf...(wir müssen zur Grenze 5 Meter einhalten)
: Seit 4 Jahren haben wir nun Ärger mit dem Bauamt.... die Gemeinde sagte uns erst eine Änderung des Bebauungsplanes zu....Diese Zusage wurde aber leider nicht eingehalten.... Nun wurde die ganze Straße per Luftaufnahme vom Bauamt aufgenommen.... es wurden mehrere Holzhäuser und Carports im hinteren (5 Meter Grenzbereich) Teil errichtet.... Wer hat Erfahrungen gesammelt???? Kann man vielleicht doch noch gemeinschaftlich erreichen, dass der Bebaungsplan geändert wird....? Teilweise stehen besagte Bauten länger als 5 Jahre.... gibt es sowas wie einen Bestandsschutz??? Wer hat Tipps???





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