Re: Rechtewinkel in Zimmern


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 September, 2005 um 09:00:34

Antwort auf: Rechtewinkel in Zimmern von Frank B. am 13 September, 2005 um 08:27:49:

Bei solchen Sachen geht es mehr um technische als um rechtliche Bestimmungen. Die Toleranzen gehen aus den Regelwerken der jeweiligen Gewerke, im Beispiel also Mauer-, Putz- und Fliesenarbeiten, hervor. Übergeordnet gibt es noch eine DIN "Toleranzen im Hochbau", die verschiedene Abweichungen in den Gewerken als zulässig bzw. zu tolerieren definiert. Diese allgmeinen Regeln gelten immer dann, wenn nichts abgesprochen oder definiert ist. In der Auftragsgestaltung können höhere Anforderungen formuliert werden. Meist werden diese sich dann auch auf den Preis auswirken.

: Hallo,
: gibt es im Baurecht eine Bestimmung die besagt wie genau ein Rechterwinkel von zwei Wänden sein muss?

: Z.b. wollten Herr A eine Duschwanne (90cm x 90cm) einbauen. Als er diese an der einen Wand anbrachte, bemerkte er das die andere Wand an der Wannenecke einen Abstand von ca. 1,7cm hat.

: Sind solche Winkel zu akzeptieren und gegebenenfalls in der Toleranz?





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