Re: Unerlaubte Hütte errichtet


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 September, 2005 um 12:18:37

Antwort auf: Re: Unerlaubte Hütte errichtet von Heike am 13 September, 2005 um 10:14:03:

Die schriftliche(!!!) Zusage der Änderung des B-Planes ist ein Umstand, der es lohnenswert machen würde mit einem Anwalt (Verwaltungsrecht, speziell öff. Baurecht) Rücksprache zu halten.

: Bis zur Abrißverfügung ist es bisher nicht gekommen. "Sie" wurde immer nur angedroht.... seit 4 Jahren..... Wir bekommen immer wieder einen neuen Schriftsatz vom Bauamt (teilweise auch sehr widersprüchlich, als ob die auch keine Ahnung haben) Sogar Bauamt und Gemeinde haben miteinander "gesprochen" und die Gemeinde sagte die Änderung des Bebauungsplanes zu...... (das haben wir auch schriftlich) Eigentlich wäre die Geschichte ein Fall für die Zeitung... Kalauer des Jahres.... Mal sehen nächstes Jahr möchte der Bürgermeister neu gewählt werden... vielleicht erreicht man dann etwas.... Es kann nicht sein, dass die Grundstücke, die hinter uns liegen .... alles in den Bereich bauen dürfen und wir müssen 5 Meter einhalten.... (wir schauen auf Holzlager und Gerümpelhäuser)...



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