Re: Vermessungskosten


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Abgeschickt von Frankie am 13 September, 2005 um 16:12:47

Antwort auf: Re: Vermessungskosten von Sascha am 15 August, 2005 um 16:20:36:

"Preisgünstiges Angebot" wie? in ganz Deutschland
gelten für Grundstücksvermessungen "Gebührenordnungen!!!"

: : Hallo!
: : wir beabsichtigen in kürze ein häuschen zu kaufen.das grundstück auf dem es steht soll in drei teile geteilt werden.eins mit haus die anderren beiden baugrundstücke.teilungsgenemigung liegt vor.haus und grundstück werden zum festpreis verkauft.im vorvertrag steht aber nun das der käufer die vermessungskosten tragen soll. ob das so einfach geht? oder ist der verkäufer zuständig für die koreckte größe des grundstücks.

: Hallo Frank,
: es gilt die grundsätzliche Vertragsfreiheit. Wenn in deinem Vorvertrag steht, dass der Käufer die Vermessungskosten trägt, dann ist das Bestandteil des Vertrages. Da mittlerweile ein rigoroser Preiskampf auch bei den Grundstückspreisen ausgebrochen ist, werden die Nebenkosten gerne von den Veräußerern herausgerechnet.
: Dieses Vorgehen ist rechtlich einwandfrei, auch wenn man sich als Erwerber/Kunde natürlich getäuscht, zumindest aber schlecht beraten, fühlt.
: Es gilt also auch hier, dass man unbedingt alle Passagen eines Vertrages genauestens lesen muss.

: Ich kann dir nur insoweit helfen, als dass ich dir gerne ein preisgünstiges Angebot für eine Vermessung unterbreiten könnte.

: Mit freundlichen Grüßen

: Sascha





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