Re: Grenzüberschreitung durch Dach


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Abgeschickt von Foni am 13 September, 2005 um 16:22:08:

Antwort auf: Grenzüberschreitung durch Dach von charlie am 13 September, 2005 um 12:37:38:

Hallo,
ein Gebäude muß natürlich mit allen Teilen und damit auch mit dem Dachüberstand auf dem eigenen Grundstück bleiben. Wenn Sie das ablaufende Regenwasser stört, Sie aber keinen Streit mit dem Nachbwarn wollen, dann schlagen Sie Ihrem Nachbar doch die Montage einer Regenrinne vor.

Im Landesbaurecht ist geregelt auf welcher Länge Baukörper auf der Grenze stehen dürfen und welche Höhe hierbei erlaubt sind. In SH sind z. B, 9,00 m Garage mit 2,75 m Höhe auf der Grenze erlaubt.



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