Re: Dauer der Gewährleistung


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Abgeschickt von Foni am 13 September, 2005 um 17:02:10:

Antwort auf: Re: Dauer der Gewährleistung von Volker am 11 August, 2005 um 06:24:56:

Hallo,

wenn der Mangel anerkannt und/oder behoben wurde, dann beginnt die Gewährleistung für dieses Bauteil bzw. für das Erscheinungsbild neu. Fallen Ihnen z. B. Fliesen von der Wand , dann gilt die Gewährleistungsverlängerung nicht nur für die behobene Stelle, sondern auch für die anderen Fliesen. Aber sie gilt eben nur dafür. Sie können nicht die komplette Leistung in die Verlängerung nehmen.


: Hallo,

: kann uns niemand helfen ?


:
: : Hallo zusammen,

: : was passiert, wenn kurz vor Ablauf der 5-jährigen Gewährleistung ein Mangel behoben wird. Wird durch den Mangel die Gewährleistung verlängert (die 5 Jahre beginnen neu, da z.B. die Türe 5 Jahre mangelfrei sein muss) oder endet die Gewährleistung auf jeden Fall nach 5 Jahren? Ich habe Angst, dass ein Mangel zwar kurz vor Ablauf der Gewährleistung vordergründig behoben wird, dieser aber später wieder auftritt und wir die Kosten dann slbst tragen müssen. Wer kann mir helfen?




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