Was ist Ratenzahlung


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Abgeschickt von Frank B. am 14 September, 2005 um 08:25:19

Hallo,
es kommt täglich dicker auf unserem Bau, ich hätte Recht studieren sollen und Handwerk lernen.

Meine Frage nun aber:

In unserem Vertrag ist Ratenzahlung vereinbart. Soweit ok. Die Raten werden fertig bei Fertigstellung eines Gewerkes. Nun behauptet der Bauträger das "Fertigstellung" nicht mit fertig zu vergleichen sei sondern es müsse eben irgendwetwas getan sein und es könnten noch Restarbeiten nötig sein, auch dann sei er berechtigt eine Rechung zu stellen.

Ich sehe das anderst, den fertig ist doch fertig und nicht teilfertig. Stimmt meine Annahme?

Zudem untersagt uns unser Bauträger das wird keine Abzüge an der Rate machen dürfen auch wenn ersichtliche Mängel in der erbrachten Leistung vorhanden sind. Es sei nämlich so das die Mängel erst ganz zum Schluss des gesamt Baues begutachtet werden und erst dann in Abzug gebracht werden dürfen. Stimmt das?
Ich dachte ich kann Rückbehalte machen wenn einzele Gewerke Mängel aufweisen. Steht das nicht so im BGB drin?

Danke schon mal.




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