Re: Spitzbodenausbau mit Gaube - Vorschriften/Genehmigung?


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Abgeschickt von Foni am 14 September, 2005 um 12:53:37:

Antwort auf: Spitzbodenausbau mit Gaube - Vorschriften/Genehmigung? von Claudia am 14 September, 2005 um 07:26:22:

Hallo Claudia,
sie sollten sich an einen Architekten/Planer wenden, um Ihre speziellen Anforderungen zu prüfen. Das Baurecht ist Landesrecht und somit sind die Anforderungen auch unterschiedlich. Der Einbau einer Gaube kann z.B. Veränderungen an die Anforderungen der bestehenden Abstandflächen zur Grenze hervorbringen.

Ein Dachboden der zwar isoliert, aber ohne Heizung oder Strom versehen ist, kann nicht als ausgebauten Aufenthaltsraum betrachten. Es ist vielmehr eine Abstellfläche. Wichtig ist bei als Aufenthaltsraum ausgebauten Dachräumen, dass die Anforderungen an die Rettungswege (Fluchtweg und 2. Rettungsweg) erfüllt werden, dass eine ausreichende Belichtung und dass eine ausreichende Höhe (z.B. die Hälfte der Grundfläche über 2,30 m Höhe) vorhanden ist.
Bezüglich der geplanten Gauben könnte Sie den Errichter des Hauses fragen, ob er die Statikunterlagen noch hat. Sie können auch versuchen diese Alt-Unterlagen beim Bauordnungsamt zu bekommen. Mit der Statik für den Bestand kann dann die Statik für Ihre geplante Gaube erstellt werden, bzw. Ihr Vorhaben auf technische Umsetzung geprüft werden. Gibt es keine Statik, dann müssen die Dachlasten neu ermittelt werden.

Somit richtet sich der Preis für so ein Vorhaben auch nach solchen Aufwendungen. Sicher ist, dass Sie einen Bauantrag stellen müssen, der auch den statischen Nachweis Ihres Vorhabens beinhaltet. Wie aufwendig das wird, richtet sich auch danach, welche Unterlagen Sie vom Bestand beibringen können. Bei dem Ausbau ist auch zu beachten, dass dies eine Veränderung des Einheitswertes bedeutet das Finanzamt einen neuen Einheitswert zur Festsetzung der Grundstuer erlassen wird.



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