Re: Bürgschaftsregelung unwirksam?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 September, 2005 um 16:29:48

Antwort auf: Bürgschaftsregelung unwirksam? von Foni am 15 September, 2005 um 15:19:23:

Ich kann mich an eine Meldung von vor 2-3 Jahren erinnern, dass der Verzicht der Einrede usw. nicht zulässig ist. "jedem Schuldner müsse das Recht eingeräumt werden, die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme prüfen zu können" oder so ähnlich.

Vielleicht hilft ja die zeitliche Eingrenzung ein wenig bei der Recherche.

: Hallo liebe Formumleser,

: kann mir jemand sagen, ob Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll nach einer selbstschuldnerischen Bürgschaft,unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage unwirksam sind, wenn diese im Verhandlungsprotokoll bereits als Vorgabe vorgedruckt sind? (AGB´s?) Wenn das so ist, kann mir jemand das dazugehörige Urteilsaktenzeichen des BGH nennen?

: Vielen Dank.





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