Re: priviligiertes Bauvorhaben, Wohnhaus im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 September, 2005 um 16:36:17

Antwort auf: priviligiertes Bauvorhaben, Wohnhaus im Außenbereich von paula am 15 September, 2005 um 15:29:20:

§35 BauGB regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken im Außenbereich. Zu den priviligierten Vorhaben gehören Wohnhäuser für den Betreiber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes mit bis zu zwei Wohnungen. Die bebaute Fläche darf nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen und muß hauptberuflich geführt werden. Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit kann die Genehmigung versagt bleiben (Bsp.: Der Zahnarzt mit nebenberuflicher Pferdezucht bekäme ein Wohnhaus für die Selbstnutzung auf dem Gelände der Pferdezucht nicht genehmigt.)

Darüber wissen sollte etwas die genehmigende Behörde (Bauaufsicht, Baurechtsamt) oder ein (guter) Architekt.


: Welche Auflagen müssen erfüllt werden um im Außenbereich ein Wohnhaus mit Landwirtschaftlicher Nutzung (Schafe) genehmigt zu bekommen?
: Wer weiß etwas darüber?




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