Fenster auf Grundstücksgrenze, Brandschutzmauer


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Abgeschickt von Tobias Trautmann am 15 September, 2005 um 18:39:20

Hallo,

wir haben vor drei Jahren ein 1965 erbautes Haus gekauft. Jetzt hat uns der Eigentümer des Hauses auf dem Grundstück hinter unserem gedroht, dass unser Balkon, der über seinem Garten liegt, weg muß.
Auf dem Bauamt der Gemeindeverwaltung habe ich erfahren, dass weder dieser Balkon noch die sechs Fenster existieren dürften, da es sich um eine Brandschutzmauer handelt. Des weiteren wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei den Bauplänen, die ich beim Hauskauf erhalten habe nicht um amtliche Baupläne handelt. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich bei der unteren Baubehörde, der Baupolizei melden muß.
Stimmt es, dass wir alle Fenster, Balkontür und Balkon mit einer Brandschutzmauer verschließen müssen ? Haben wir jetzt Pesch gehabt, weil wir das Baurecht nicht kenne ? Oder wäre es die Aufgabe von Notar, Markler, verkäufer gewesen uns über diesen Sachverhalt aufzuklären ? Wenn ja, welche Ansprüche können wir gegen den Verkäufer geltend machen ?

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Trautmann



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