Abgeschickt von Ralf am 15 September, 2005 um 21:06:37
Ein nicht bewohntes aber genehmigtes Wohnhaus im Außenbereich (Niedersachsen)verliert nach einigen Jahren seinen Bestandsschutz. Ist es erlaubt ein solches Haus - ohne das baulich etwas verändert wird - wieder zu beziehen? Lebt der Bestandsschutz wieder auf?