Re: Abstand zur Grenze bei Zaun und Aufschüttung


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Abgeschickt von Axel am 16 September, 2005 um 15:23:04

Antwort auf: Abstand zur Grenze bei Zaun und Aufschüttung von Egon am 02 September, 2005 um 14:54:58:

Hallo
Hallo,

schau mal bei http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz.html
unter Neunter Abschnitt § 30 + §31 und Zehnter Abschnitt.

Viel Erfolg
Axel


: Hallo,

: wir haben einen Acker, den wir bewirtschaften. Auf dem Nebengrundstück hat eine Firma eine 5 m hohe Aufschüttung (Erdlagerung) vorgenommen. Der Fuß der Aufschüttung beginnt mit der Grundstücksgrenze. Weil immer wieder Erde und Steine in unser Grundstück fielen, hat er noch einen Zaun auf der Grundstücksgrenze gezogen. Eine Bewirtschaftung unserer Fläche ist nun sehr erschwert (Wenden mit Pflug und Traktor).
: Müssen hier keine Abstände eingehalten werden?

: Danke Egon





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