Baulast + Schallschutzgutachten NRW


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Abgeschickt von Stephanie Jäger am 04 April, 2005 um 14:05:02

Hallo,

wir möchten ein vorhandenes Einfamilienhaus umbauen, so dass zwei Wohnungen entstehen ( für Eltern + Tochter mit Familie ).
Der Bauantrag wurde eingereicht mit Dachgauben im Dachgeschoss.
Genehmigt wurde die Baugenehmigung mit Zwerchhäusern.
Dies bedeutete eine erhebliche Erhöhung der Baulast, welche uns aber nicht mitgeteilt wurde.
Wir bekamen nur die Mitteilung, dass der Bauantrag genehmigt sei und derjenige, welcher die Baulast unterschreiben sollte bekam einen gehörigen Schrecken.

Hätte das Bauamt uns das mitteilen müssen, dass sich da eine Änderung ergeben hat? In der Baugenehmigung ist kein Wort davon zu lesen.

Ausserdem steht drin, dass wir ein Schallschutzgutachten erstellen lassen müssen?
Warum das? Es wird ein vorhandenes Einfamilienhaus doch nur mit Anbau und einem neuen Dach erweitert.

Wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.




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