Re: Fenster auf Grundstücksgrenze, Brandschutzmauer


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 September, 2005 um 16:07:15

Antwort auf: Re: Fenster auf Grundstücksgrenze, Brandschutzmauer von Tobias Trautmann am 17 September, 2005 um 11:36:40:

Die Beschreibung wird mysteriöser und lässt sich nicht ohne Ansicht von Plänen (Lageplan) einschätzen. Es wäre z. B. möglich, dass Balkon und Fenster vor der Teilung erstellt aber nicht genehmigt wurden, was zu diesem Zeitpunkt aber genehmigungsfähig gewesen wäre. Später wird das Grundstück auf Grundlage der bei der Behörde bekannten Unterlagen geteilt. Wären die Fenster und der Balkon bekannt gewesen, hätte eine Teilung in der nun offenbar vorliegenden Form nicht erfolgen können. Umgekehrt hätten die Fenster und der Balkon nach erfolgter Teilung nicht mehr genehmigt werden können.
Die Geltendmachung von Schadensersatz bei Notar, Makler oder Verkäufer sollte/kann mit einem Anwalt besprochen werden.


:Ursprünglich war es ein Grundstück mit einem Wohnhaus und einer Scheune. 1966 wurde auf den Grundmauern der Scheune ein weiteres Wohnhaus errichtet. 1988 wurde eine Teilungserklärung gemacht, diese liegt uns leider nicht vor, sie wird jedoch im Kaufvertrag erwähnt.
: Beide Grundstücke haben eigene Zugänge, wir von der Gartenstraße, das dahinterliegende Grundstück von der parallel verlaufenden Kirchstraße.




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