Errichtung eines Holzlagers an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Kirsten Rudolf am 20 September, 2005 um 10:17:54

Habe gestern eine Benachrichtigung vom unserem Bürgermeisteramt bekommen, dass unser Nachbar ein Holzlager bzw. Geräteschuppen bauen will. Habe den Plan auf dem Rathaus eingesehen und mit Erschrecken die Maße entnommen:
Es soll ein 6,75 m langes, 3,75 m hohes Bauwerk mit auf Holzpfosten gestütztem Giebeldach werden, ähnlich einem Carport.
Da diese Grenze bereits mit einer ca. 8 Meter langen Garage bebaut ist und nun auch noch in der gleichen Flucht dieses Gebäude entstehen soll, wird uns der gesamt Ausblick und auch die West-Sonne verbaut!
Hinsichtlich guter Nachbarschaft wollen wir e i g e n t l i c h keinen Einspruch erheben; auf der anderen Seite wird unsere Wohnqualität durch den Bau des Holzlagers stark beeinträchtigt.
Kennt jemand eine Rechtsprechung dazu bzw. kennt sich jemand mit der Bauordnung aus, was die Grundstücksbebauung angeht?



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