Re: Haftung Architekten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 September, 2005 um 13:54:02

Antwort auf: Haftung Architekten von Jette S. am 20 September, 2005 um 12:45:16:

Architektenverträge in Deutschland sind normalerweise Werkverträge nach BGB für die eine fünfjährige Gewährleistung nach Ende der Leistung gilt. In den meisten Verträgen wird ein Gewährleistungsbeginn mit Endabnahme und Mängelbeseitigung vereinbart. Ohne Vereinbarung und mit Beauftragung der Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphase 9) beginnt die Gewährleistung erst nach Ablauf der Objektbetreuung, d. h. nach Ablauf der Gewährleistung aller Handwerker.

Bei Beratungsleistungen oder arglistigem Verschweigen kann u. U. eine dreißigjährige Haftung in Frage kommen.

: Hallo,

: kann mir jemand sagen wie lange Architekten in Deutschland für ihre Leistung haften. Wie sieht es mit Architekten in Österreich aus? Wie lange haften die dort?

: Danke, schon mal.





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