Oberflächenschutzsystem


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Abgeschickt von Sven am 04 April, 2005 um 15:58:19

Bei einer zweischichtigen OS 11 - Beschichtung nach DAfStb-RiLi (Rissüberbrückung und Nutzschicht) wurde die Endabstreuung nicht ausgeführt, jedoch die Gesamtleistung von der Bauleitung abgenommen. Sämtliche zusätzlich erforderliche Materialien sowie die Verarbeitung nach Abgaben des Herstellers wurden in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Die Beschichtung ist in Ordnung, jedoch bemängelt der AG die vorhandene Rutschgefhr bei nasser Witterung. Wer trägt die Verantwortung für Nacharbeiten für eine Rutschminderung? Der AN, weil einzukalkulierende Stoffe nicht verwendet bzw. die Herstellerangaben nicht beachtet wurden, oder die Bauüberwachung, da sie die mangelhafte Ausführung abgenommenen hatte?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
MFG
Sven



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