Wohnflächen -> Anrechnung von Flächen, die nicht Aufenthaltsraum sind


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Abgeschickt von J Bernwieser am 25 September, 2005 um 09:29:36

Folgender Fall:
ein Dach wir ausgebaut mit 2,10m Höhe, was gem Art 45 BayBO die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum (dh Wohn, Schlafzimmer etc) nicht erfüllt (muß 2,20m sein mind.). Die DIN Fläche des Daches sind im Bauträgervertrag aber enthalten, die Zimmer im Plan auch richtig mit Schlaf/Wohnz. bezeichnet. Ist das zulässig ?



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