Dachüberstand und nicht überbaubare Fläche


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Abgeschickt von Torsten Köhler am 04 April, 2005 um 16:48:51

Guten Tag, ich muß wegen eines Bebauungsplanes 5m Abstand zu einer Straße einhalten (auch für Gebäude nach §14 der BauNVO). Zählt ein Dachüberstand oder ein Überstand eines Carport´s auch dazu oder kann ich den Außenwand des Gebäudes oder den ersten Pfosten des Carport´s an die 5m Begrenzung stellen?

MfG und Dank im voraus

Torsten Köhler





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