Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 September, 2005 um 22:33:13
Antwort auf: Grenzbepflanzung von Nordhofen, Benedikt am 24 September, 2005 um 17:55:22:
Das ist eine typische Frage des Nachbarschaftsrechts zu dem die meisten Gemeinden und Mietvereine Broschüren anbieten.
: Unser Nachbar hat vor ca 6 Jahren entlang unserer gesamten gemeinsamen Grenze im Abstand von ca. 30 cm eine Tujahecke gepflanzt, ohne uns vorher zu fragen oder zu informieren. Inzwischen haben einige Bäume die 3 m Höhe überschritten. Welches Recht habe ich, ihn
: a) zum Stutzen auf z.B. 2 m und
: b) zum Beschneiden der Zweige, die inzwischen 0,5 bis 0,8 m auf unser Grundstück hineinragen, zu bewegen oder gar zu zwingen?