Fahrradabstellraum


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Abgeschickt von Nikolaus von W. am 26 September, 2005 um 14:55:49

Liebe Leser,

für eine kurze rechtliche Einschätzung des folgenden Sachverhaltes wäre ich sehr dankbar:

Bauträger errichtet eine Immobilie mit cirka 40 Einheiten.
Im EG befindet sich ein Fahrrad-Kinderwagenabstellraum.

Die Wohnungen sind größtenteils verkauft, und die Käufer wohnen bereits in der Anlage.

Die Käufer sind noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Insbesondere die an den Fahrradraum anschließende Wohnung ist schwer verkäuflich.

Der Bauträger ändert die Gemeinschaftsordnung und gewährt zugunsten dieser Wohnung ein Sondernutzungsrecht.

Die Wohnung und der ehemalige Fahrradabstellraum sind mittlerweile räumlich verbunden (Wanddurchbruch).

In Kürze möchte der Käufer dieser Wohnung einziehen, Abnahme und Kaufpreiszahlung sollen Ende dieser Woche erfolgen.

Der Bauträger hat sich verpflichtet, nach Auflassung des Käufers im Grundbuch bei der lokalen Baukommission einen Antrag auf Nutzungsänderung von Fahrradabstell/Kiwaraum in Aufenthaltsraum zu stellen

Für rechtliche Einschätzungen bin ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus



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