Grundstückseinahrt; Fahren über Gehwegplatten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Armer Bauherr am 26 September, 2005 um 18:09:53

Hallo! Die Situation, die "man" nicht nachvollziehen kann. In 2003 wird ein Bauantrag gestellt, wozu auch eine Grundstückszu-/einfahrt gehört. Da die Strasse zu diesem Zeitpunkt noch unbefestigt ist, wird die Zufahrt ohne weitere Vorgaben per entsprechenden Bescheid genehmigt; dieser ist Bestandteil der Baugenehmigung. Zwischen Bauantrag Ende 2003 und Baugenehmigung im Frühjahr 2004 wird zumindest der Gehweg (der gesamten Strasse) mit Gehweglatten aufgebessert.
Die nette Dame von der Stadt erklärt dem jungen Bauherrn (der nun seit fast einem Jahr im neuen Heim wohnt), dass durch die von der Stadt durchgeführte Masssnahme die Genhemigung der Einfahrt hinfällig sei, neu beantragt werden müsste und JEDER, DER EINEN FÜHRERSCHEIN HAT WEISS, DASS ER SOWIESO NICHT über Gehwegplatten fahren darf. Bisher steht aber nur die mündl. Behauptung der netten jungen Dame im Raum; einen Vordruck zum Antrag einer Grundstückszufahrt hat sie aber schon mal zugeschickt. Ein darüber hinausgehender Bescheid wurde nicht ausgestellt.
Am Rande: Keines der Nachbargrundstücke (auf der gesamten Länge der Strasse) verfügt über eine ausgebaute Zufahrt.
Frage: Worauf begründet die Mitarbeiterin der Stadt ihre Aussage? Das Thema berührt sicher nicht nur das Verkehrsrecht, aber ich bin zur Zeit noch auf der Suche nach Informationen. Danke im Voraus!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]