Abstellschuppen und Sichtschutzzaun


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Abgeschickt von Roland am 26 September, 2005 um 21:52:57

Hallo,

Wir wohnen in NRW und haben hinter unserer Garage einen Abstellschuppen errichtet. Die Garage und der Abstellschuppen stehen an der Grundstücksgrenze. Auch haben wir einen Sichtschutzzaun (200 cm hoch) auf unserem Grundstück errichtet. Laut der Bauordnungsbehörde, welche die Baumaßnahmen begutachtet hat, ist alles gesetzesgemäß. Nun müssen wir zum Schiedsmann. Unser Nachbar will, daß wir den Abstellschuppen nur bis zu einen Höhe von 180 cm errichten und der Sichtschutzzaunauch diese Höhe einnehmen soll. Dabei beruft er sich auf das Nachbarschaftsgesetz NRW. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Problem?



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