Abgeschickt von Egon am 27 September, 2005 um 16:40:14:
Hallo, darf in Baden-Württemberg ein nachträglich angebrachter Vollwärmeschutz bei ursprünglicher Grenzbebauung in das Nachbargrundstück(10cm auf 10m Länge) hineinragen? Muss der Nachbar zustimmen? Kann er ablehnen? Was dann?