Re: Carport in NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 September, 2005 um 21:29:36

Antwort auf: Carport in NRW von Angie am 27 September, 2005 um 08:29:29:

Bei Vorliegen eines gültigen B-Planes können die zur Bebauung freigegebenen Flächen beschränkt werden. Zum Teil gehen die Festlegungen so weit, dass dem Bauherrn keine Flexibilität in Größe und Lage seiner Bebauung auf dem Grundstück gestattet wird.

: Hallo,
: eine Anfrage beim Bauamt hat ergeben, dass Carports in NRW genehmigt werden müssen. Das ist auch ansich nicht das Problem. Wir hatten schon einmal beim Bauamt nachgefragt, ob wir ein Carport errichten dürfen. Damals hatte man uns gesagt, das wir in unserem Fall ein Carport nur innerhalb des Baufenstern errichten dürfen. In der BundesbauVO und auch in der LandesbauVO habe ich eine solche Bestimmung nicht gefunden. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
: Danke für die Antwort(en).
: Gruß
: Angie





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