Leitungsrecht


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Abgeschickt von Ulrich am 28 September, 2005 um 10:24:31

Fall: Abriss eines Hauses aus dem Jahr 1959. Dabei kommt heraus, dass das Schmutzwasserrohr zum einen durch das Nachbargrundstück verläuft und zum anderen durch Einbruch von Wurzelwerk nicht mehr durchgängig ist. Die Verwurzelung liegt auf Gemeindegebiet. Im Grundbuch des Grundstücks und im Grundbuch des Nachbarn ist kein Leitungsrecht eingetragen. Die Gemeinde beruft sich auf §99 der Landeswasserverordnung Schlewswig-Holstein, die die Durchleitung auch ohne Genehmigung möglich macht.
Welches Recht ist übergeordnet, Leitungsrecht oder das Landeswassergesetz?



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