Leitungsrecht und Haftungsfrage


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Abgeschickt von Peter am 28 September, 2005 um 13:22:46

Wie verhält sich die Sachlage, wenn eine Abwasserleitung aufgrund einer Grundstücksteilung (Verkauf oder Überschreibung) nun auf zwei angrenzenden Grundstücken liegt, im Grundbuch des neuen Teileigentümers aber keinerlei Belastungen eingetragen sind (also auch keine Leitungsrechte), und nun aufgrund von neuen Bepflanzungen dieses abgetrennten Nachbargrundstückes die Abwasserleitung zum einen auf seiner Seite durch Wurzelwachstum beeinträchtigt wird, zum anderen aber auch im grenznahen Bereich des ursprünglichen Grundstückes Beeinträchtigungen auftreten?
Hinweis: Der beeinträchtigte Leitungsbereich wird nur vom Alteigentümer der ursrpünglichen Grundstückes genutzt und nicht vom Eigentümer des nachträglich abgetrennten Grundstückes.
Frage: Wer hat für die Beseitigung der Beeinträchtigung zu sorgen, bzw. wie ist die Kostenübernahme für diese Beseitigung auf den jeweiligen Grundstücken geregelt?

Für Hinweise zur Lösung eines solchen Falles wäre ich sehr dankbar!!



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