Haftpflichtschaden eines Mangels


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Abgeschickt von Foni am 30 September, 2005 um 14:24:36:

Kann mir jemand helfen?
Folgender Sachverhalt: Wenn eine Unternehmer insolvent ist, seine Leistung jedoch mangelhaft war, besteht evt. die Möglichkeit die Folgeschäden dieses Mangels der Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmers zu melden.
Meine Fragen hierzu:
Gibt es eine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, solche Angaben an den Geschädigten rauszugeben, bzw. wo wäre dies verankert.
Gibt es eine Verpflichtung des Versicherers nachvollziehbare Unterlagen im Falle einer Ablehnung einzureichen. (z.B. wenn bei Schadenseintritt kein Versicherungsschutz bestand)und muß man sich nur mit der Ablehnung zufriedengeben und auf gut Glück klagen?
Vielen Dank schon mal für die Bemühungen.





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