Re: Schadensersatz?Heizung unterm Schlafzimmer zu laut


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Abgeschickt von Heinz am 04 April, 2005 um 20:05:16:

Antwort auf: Schadensersatz?Heizung unterm Schlafzimmer zu laut von Carsten Heinrich am 04 April, 2005 um 13:45:26:

Lärm ist in solchen Fällen meist ein behebbarer Mangel. Die Behebung wird aber Geld kosten und letztlich wohl nur mit rechtlichem Druck durchgeführt werden. Was macht an der Heizung denn einen solchen Krach? Heutzutage funktionieren die doch alle im Flüstermodus. Schallausbreitung über den Estrich, der nicht schallentkoppelt ist?
Es gibt Urteile aus dem Mietrecht zur Frage,ob ein Mangel vorliegt:
Landgericht Berlin, Urteil vom 04.04.2000 - Aktenzeichen 64 S 485/99
Wird der Ruhepegel eines Schlafraums durch Heizungsgeräusche nachts um 10 dB(A) überschritten, ist von einem nicht unerheblichen Mangel der Wohnung auszugehen. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Geräusche noch unterhalb der Grenze der einschlägigen DIN-Norm liegen.
Der Mieter ist zur Minderung des Mietzinses berechtigt, wenn die Mietwohnung einen Mangel aufweist, der die Gebrauchstauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich mindert. Für die Ermittlung der Störwirkung einer Heizung kommt es unter anderem darauf an, den Geräuschpegel, der von der Heizungsanlage ausgeht, mit dem normalen Hintergrundgeräusch zu vergleichen, das zu jeder Zeit vorhanden ist und aus dem das Geräusch der Heizungsanlage während des Betriebszustandes "hervortritt". Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser Geräuschpegel nachts im allgemeinen um etwa 3 dB(A) niedriger liegt als tagsüber, da zur Nachtruhe z.B. weniger Verkehrslärm wahrnehmbar ist. Ob unzumutbare Störungen vorliegen, ist im Streitfall gegebenenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln. Eine Frage des Einzelfalls ist weiter, in welchem Umfang der Mieter zur Minderung berechtigt ist. Für das Maß der zulässigen Minderung kommt es in der Regel auf den Anteil der Räume, in denen die Störung wahrzunehmen ist, an der Gesamtfläche an und darauf, wie lange die Räume täglich genutzt werden.

Eine Orientierung für etwaige Minderungen der Gebrauchstauglichkeit könnte sich aus der Mietminderungstabelle ergeben:
Grund Prozentsatz
Abwasseraustritt mit starker Geruchsbildung in der Wohnung 30%
Abwasser anderer Wohnung sammelt sich in der Toilette 20%
Ausfall des Aufzuges für Wohnung im 5. Stock 7 - 8%
Badewanne kann nicht benutzt werden 20%
Bauarbeiten in der Nachbarschaft je nach Beeinträchtigung 15 - 20%
Briefkasten fehlt 3%
Durchschnittstemperatur liegt bei 16 bis 18 Grad 20%
Durchschnittstemperatur liegt bei 15 bis 18 Grad 30%
Dusche funktioniert nicht 15%
Fenster sind nicht verschließbar 10%
Fenster sind undicht, so dass Wasser bei Schlagregen eindringt 5%
Fenster sämtlichst undicht mit Feuchtigkeit in Wohnung 50%
Fensterläden Entfernung 10%
Feuchtigkeit in der Wohnung 10% - 20%
Fliesen werden nach Reparatur uneinheitlich ausgetauscht 5%
Fluglärm wegen fehlender Schallisolierung 10%
Fußboden wird wegen mangelhafter Wärmedämmung sehr kalt 30%
Gaststätte im Haus oder Nachbarhaus mit Lärm und Gerüchen 10% - 30%
Gegensprechanlage funktioniert nicht 5%
Geruch je nach Intensität 10%
Hauseingangstür ist nicht abschließbar 5%
Heizung fällt häufig über einen längeren Zeitraum aus 50%
Heizung verbreitet im Wohnzimmer starke Geräusche, Minderung des Wohnwertes für das Wohnzimmer 75%
Heizung bringt schlechte Heizleistung 15%
Heizungsausfall abhängig von der Außentemperatur 25%- 100%
Isolierverglasung erblindet durch Feuchtigkeit 5%
Keller ist feucht 10%
Kinderlärm übersteigt das übliche Maß 10%
Kinderspielplatz hat keine Sandkiste 5%
Küche und Toilette sind nicht benutzbar 50%
Küchenherd ist defekt 3%-5%
Lärm und Belästigung durch Kinderarztpraxis 10%
Lärm durch Kindergarten 5%-20%
Lärm durch Gewerbebetrieb im Haus 20%
Lärm durch Tanzschule 20%
Lärm mit ständiger Beeinträchtigung der Nachtruhe 20%
Lärm durch Mitmieter insbesondere während der Nachtruhe 10%
Lärmbelästigung wegen fehlendem Trittschallschutz 5%
Lärmbelästigung nachts durch Diskothek 30%
Lichtzufuhrbeeinträchtigung durch Mauer auf Nachbargrundstück 10%
Mäuse in ländlicher Umgebung 10%
Mäuse in städtischer, gehobener Umbegung 10%
Nachtspeicherheizung und schlecht Isolierung 10%
Oberlichter lassen sich nicht öffnen 10%
Offener Kamin ist funktionsuntüchtig während der Wintermonate 5%
PKW-Stellplatz ist nicht benutzbar 10%
Prostitution in der Nachbarschaft (je nach Beeinträchtigung) ab 20%
Schallisolierung ist mangelhaft 10%-30%
Schimmel oder Spakflecken in der Wohnung ab 15%
Schimmel beeinträchtigt Nutzbarkeit von Abstellraum 10%
Tauben verursachen Grundverschmutzung durch Haltung auf Nachbargrundstück 5%
Taubenbefall in ungewöhnlichem Ausmaß 35%
Teppichboden löst sich und erschwert Begehung 5%
Tiefgarage mit gestörter Zufahrt 10%
Toilette (einzige) ist nicht nutzbar 80%
Toilette, Luftabzugsvorrichtung defekt 5%
Treppenhaus, Abblättern der Farbe, loser Putz 5%
Trinkwasser ist verfärbt 10%
Umbau, Unbewohnbarkeit der Wohnung 100%
Umbaumaßnahmen mit starker Lärmbelästigung und Unbenutzbarkeit von Trockenraum und Waschplatz 50%
Undichte Zimmerdecke mit Tropfwasser nach Schneesturm 30%
Warmwasserversorgung fehlt 10%-30%
Warmwasserversorgung fällt teilweise aus 10%
Waschraum und Trockenraum dürfen nicht genutzt werden 10%
Waschmaschine zur gemeinsamen Nutzung ist defekt 5%
Wohnungstür fehlt 15%
Wohnzimmer ist unbenutzbar 30%




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