Re: Haftpflichtschaden eines Mangels


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Abgeschickt von Madeleine am 30 September, 2005 um 21:24:33:

Antwort auf: Haftpflichtschaden eines Mangels von Foni am 30 September, 2005 um 14:24:36:

Hallo,

ich kann Dir sagen, selbst wenn er eine Haftpflichtversicherung hätte ( ob er bei Insolvenz die Prämie gezahlt hat bleibt fraglich ), zahlt diese nicht bei Mängelleistungen. Das ist eine Vertragserfüllung und die ist grundsätzlich von der Deckung ausgeschlossen. Hoffe, Deine Frage beantwortet zu haben.
Viele Grüsse.Madeleine



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