Re: Wasserschaden/wertminderung


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Abgeschickt von Madeleine am 30 September, 2005 um 21:39:17:

Antwort auf: Wasserschaden/wertminderung von Siggi am 04 September, 2005 um 11:47:36:

Hallo, die Ersatzpflicht in der Haftpflichtversicherung richtet sich nach § 249 des BGB, dort heisst es, dass Du Anspruch auf den Zeitwert einer Sache hast. Also auf den Zustand wie er vor dem Schaden war. Wenn Dein Schweissgerät nun z.B. 2 Jahre alt war, hast Du auch nur Anspruch auf ein 2 Jahre altes Schweissgerät. Wenn Du ein neues Gerät bekommen würdest , wärst Du ja besser gestellt als vor dem Schaden. Im Durchschnitt wird bei technischen Geräten eine Lebens-/Nutzungsdauer von 10 Jahren unterstellt, d.h. pro Jahr werden 10 % vom Wert abgezogen, in diesem Beispiel hier also 20 %.
Hoffe, dass ich Dir einigermassen helfen konnte, ansonsten kannst Du gerne nochmal rückfragen.
Viele Grße,
Madeleine.




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