Re: Wohnflächenberechnung: Abstellraum einbezogen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Oktober, 2005 um 22:03:03

Antwort auf: Wohnflächenberechnung: Abstellraum einbezogen? von Felix am 03 Oktober, 2005 um 21:31:54:

Nach Wohnflächenverordnung dürfen Abstellräume innerhalb der Wohnung in die Wohnfläche einbezogen werden. In §" (3) Nr. 1 b) werden ausdrücklich Abstellräume außerhalb der Wohnung als nicht zur Wohnfläche gehörend benannt. Abstellräume innerhalb einer Wohnung sind in der Regel so angelegt, dass sie gar kein Fenster haben, da sie ansonsten ja auch wertvolle Fassadenfläche "verbrauchen" würden. Eine Mindestausstattung des Raumes ist nicht näher beschrieben oder sonst wo definiert.

: Folgenden Fall angenommen: in einer Wohnung (Erdgeschoß, wegen Hanglage teilweise schon Souterrain) ist einer der Räume ein für Wohnzwecke nicht ausgebauter Abstellraum.

: Der Raum befindet sich zwar innerhalb der eigentlichen Wohnung. Er hat aber wegen der Hanglage kein richtiges Fenster, sondern nur einen Lichtschacht, ferner keine Heizung und keinen Verputz an den Wänden. Benutzt werden kann er daher nur zum Abstellen von allerlei Gegenständen.

: Die Fläche dieses Raumes gehört sicher zur baulichen Grundfläche und ist ebenso eine Nutzfläche. Gehe ich richtig in der Annahme, daß seine Fläche jedoch nicht zur Wohnfläche gemäß Wohnflächenverordnung gehört und deshalb z.B. bei Berechnungen der flächenspezifischen Miete nicht zu berücksichtigen ist?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]