Re: Wohnflächenberechnung: Abstellraum einbezogen?


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Abgeschickt von Felix am 04 Oktober, 2005 um 11:19:26:

Antwort auf: Re: Wohnflächenberechnung: Abstellraum einbezogen? von Dirk Baumeister am 03 Oktober, 2005 um 22:03:03:

Danke für die Antwort. Ich hoffe, der Zeichensatz ist jetzt bei mir richtig eingestellt, so daß nicht wieder merkwürdige Zeichen erscheinen.

: Nach Wohnflächenverordnung dürfen Abstellräume innerhalb der Wohnung in die Wohnfläche einbezogen werden. In §2 (3) Nr. 1 b) werden ausdrücklich Abstellräume außerhalb der Wohnung als nicht zur Wohnfläche gehörend benannt. Abstellräume innerhalb einer Wohnung sind in der Regel so angelegt, dass sie gar kein Fenster haben, da sie ansonsten ja auch wertvolle Fassadenfläche "verbrauchen" würden. Eine Mindestausstattung des Raumes ist nicht näher beschrieben oder sonst wo definiert.





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