Wohnraum


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Abgeschickt von Torben Schmitt am 04 Oktober, 2005 um 19:11:26

Hallo,

wir möchten unser Einfamilienwohnhaus (eine Wohneinheit) anbauen. Im Erdgeschoss sollen meine Eltern wohnen. Das Dachgeschoss werde ich (mit Familie) nutzen. Beide Wohneinheiten haben jeweils ein Bad, Küche u. weitere Wohnräume. Eine bauliche Trennung der Wohneinheiten haben wir nicht vor.
D.H.
Hauseingang für beide, kleiner Flur im EG ohne Abschlusstür, Treppenhaus ins DG, kleiner Flur ohne Abschlusstür.

Frage:
Ist das nach LBO Rheinland-Pfalz zulässig?

Was bedeutet "abgeschlossen" nach §44(1) ?

Trifft die Aussage nach §44(1)"Wohnungen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen brauchen nicht abgeschlossen zu sein" zu?

Was ist sonst noch zu beachten?

Gruß Torben




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