Re: Wohnraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Oktober, 2005 um 20:58:09

Antwort auf: Wohnraum von Torben Schmitt am 04 Oktober, 2005 um 19:11:26:

Sie haben sich die Frage eigentlich schon selbst beantwortet. In einem eigentlich als EFH konzipierten Gebäude mit zwei selbständigen Familien zu wohnen ist baurechtlich unproblematisch und wird von der Gesetzgebung durch technische und rechtliche Vereinfachungen unterstützt ("... in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen ..."). Daher auch die Möglichkeit Einliegerwohnungen zu erstellen.

Abgeschlossenheit bedeutet, dass die Räume einer Wohnung nur durch eine eigene Tür von einem (halb-)öffentlichen Flur getrennt sind und "abgeschlossen" werden können ohne die Nutzung einer anderen Wohnung zu beeinträchtigen.

Die Abgeschlossenheit wird praktisch dadurch hergestellt, dass von der gemeinsam genutzten vertikalen Erschließung (Treppe) jeweils ein Zugang zu den einzelnen Wohnungen/Wohneinheiten besteht.

: Hallo,

: wir möchten unser Einfamilienwohnhaus (eine Wohneinheit) anbauen. Im Erdgeschoss sollen meine Eltern wohnen. Das Dachgeschoss werde ich (mit Familie) nutzen. Beide Wohneinheiten haben jeweils ein Bad, Küche u. weitere Wohnräume. Eine bauliche Trennung der Wohneinheiten haben wir nicht vor.
: D.H.
: Hauseingang für beide, kleiner Flur im EG ohne Abschlusstür, Treppenhaus ins DG, kleiner Flur ohne Abschlusstür.

: Frage:
: Ist das nach LBO Rheinland-Pfalz zulässig?

: Was bedeutet "abgeschlossen" nach §44(1) ?

: Trifft die Aussage nach §44(1)"Wohnungen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen brauchen nicht abgeschlossen zu sein" zu?

: Was ist sonst noch zu beachten?

: Gruß Torben





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